Parkordnung Ferienpark Dierenbos

Artikel 1. Anwendungsbereich

1.1 Mit dem Betreten des Ferienparks Dierenbos und/oder der Inanspruchnahme der vom Ferienpark Dierenbos betriebenen Einrichtungen und Dienstleistungen akzeptieren Sie die Gültigkeit dieser Parkordnung und verpflichten sich, alle Anweisungen und Hinweise des Personals des Ferienparks Dierenbos strikt zu befolgen. Unter dem „Ferienpark Dierenbos“ und dem „Park“ sind in dieser Parkordnung auch die Gastronomiebetriebe, das Außengelände, das Hallenbad und das Freibad, die Spiel- und Fischteiche, der Indoor-Spielplatz, die Parkplätze, der Fahrradstellplatz und die Gewässerbereiche zu verstehen.

1.2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die von dieser Parkordnung nicht erfasst sind, behält sich der Ferienpark Dierenbos das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regeln zu erlassen, die für die Gäste verbindlich sind.

Artikel 2. Zugang und Aufenthalt

2.1. Der Aufenthalt im Park ohne gültigen Zugangspass und/oder ohne Anmeldung bei der Rezeption ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Tagesgäste, die nicht zum Übernachten im Park bleiben. Tagesgäste müssen den Park bis 24.00 Uhr verlassen haben. Haustiere von Tagesgästen und/oder Übernachtungsgästen sind nicht gestattet. Wenn Sie das automatische Anmeldeverfahren nicht genutzt haben, müssen Sie sich bei der Ankunft im Park an der Rezeption melden.
2.2. Von allen Gästen kann die Vorlage eines Ausweises verlangt werden. Ihr Nummernschild ist noch nicht registriert? Sie haben noch keinen Attractions Pass oder Zugangspass? Melden Sie sich dann bitte an der Rezeption. Mit dem Attractions Pass/Zugangspass haben Sie während Ihres Aufenthalts freien und unbegrenzten Zugang zu den Freizeitparks und dem Hallenbad von Libéma. Ein Attractions Pass und Zugangspass ist persönlich und nicht übertragbar.
2.3. Alle Gäste, die in der Unterkunft übernachten, müssen bei Durchführung der Buchung angemeldet werden. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts einen Übernachtungsgast beherbergen wollen, müssen Sie diesen Gast an der Rezeption anmelden und den zusätzlichen Personentarif sowie die lokalen Abgaben pro Person und Übernachtung vorab entrichten.
2.4. Der Ferienpark Dierenbos behält sich vor, Änderungen an der Struktur und den Öffnungszeiten der Einrichtungen und/oder der Unterkünfte im Ferienpark Dierenbos vorzunehmen. Der Ferienpark Dierenbos behält sich vor, während Ihres Aufenthalts notwendige Wartungsarbeiten an der Unterkunft und/oder an anderen Einrichtungen durchzuführen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
2.5. Das Schwimmen oder die Ausübung einer anderen Wassersportart/Freizeitaktivität in den Gewässerbereichen des Parks ist nicht gestattet. Das gilt nicht für den Spielteich. Dort ist das Baden erlaubt.
2.6. Der Ferienpark Dierenbos ist berechtigt, einen oder mehrere Bereiche des Parks zu schließen, ohne seinen Gästen deswegen eine Entschädigung zahlen zu müssen.

Artikel 3. Sicherheit und Haftung
3.1. Der Besuch des Ferienparks Dierenbos geschieht in vollem Umfang auf eigene Gefahr. Unsere Gäste müssen sich stets korrekt verhalten und jede Belästigung anderer Personen vermeiden. Hierzu sind in jedem Fall die RECRON-Geschäftsbedingungen und die vorliegenden Verhaltensregeln einzuhalten. Bei strafbaren Handlungen erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
3.2. Der Ferienpark Dierenbos ist berechtigt, Besuchern und/oder Gästen, bei denen davon auszugehen oder zu befürchten ist, dass sie die Ruhe, Ordnung und/oder Sicherheit im Park stören, den Zugang zum Park zu verweigern, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Ist die vermietete Unterkunft bzw. der vermietete Camping-Stellplatz bei der Abreise nicht rechtzeitig verlassen worden, wird diese(r) auf Kosten und Gefahr des Mieters durch den Ferienpark Dierenbos geräumt. Dies gilt auch bei falsch aufgestellten Campingeinrichtungen.
3.3. Der Gast ist für das Verhalten und für alle Verletzungen und/oder Schäden verantwortlich und haftbar, die durch ihn, seine Reisebegleiter, Tagesgäste und/oder Übernachtungsgäste zu Lasten von Personen und/oder Sachen unseres Parks und/oder von Dritten verursacht werden. Tagesgäste und/oder Gäste, die gegenüber dem Park (oder dessen Mitarbeitern) rechtswidrig handeln und/oder Schäden am Eigentum des Parks verursachen, werden dafür haftbar gemacht und müssen für den Schaden aufkommen.
3.4. Innerhalb des Ferienparks Dierenbos ist es nicht gestattet:
a. Attraktionen und Einrichtungen zu betreten, die zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht für das Publikum geöffnet sind.
b. Waffen oder andere, nach der Auffassung des Managements des Ferienparks Dierenbos gefährliche Gegenstände in Besitz zu haben. Das Management des Ferienparks Dierenbos behält sich vor, solche Gegenstände zu beschlagnahmen und die Polizei hinzuzuziehen.
c. Betäubungsmittel, weiche oder harte Drogen zu konsumieren, mitzuführen oder Handel damit zu treiben. Zuwiderhandlungen führen zu einem sofortigen und dauerhaften Hausverbot auf unserem Gelände. Das Management des Ferienparks Dierenbos behält sich vor, Betäubungsmittel zu beschlagnahmen und die Polizei hinzuzuziehen.
d. Feuerwerkskörper abzubrennen;
e. im Park an Stellen zu angeln, an denen dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.
3.5. Das Schwimmen ist nur an den gekennzeichneten Stellen gestattet. Kinder unter zehn Jahren dürfen nur unter Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt und in Besitz eines gültigen Schwimmabzeichens ist, das Hallenbad und die gekennzeichneten Schwimmgelegenheiten betreten. Kinder ohne gültiges Schwimmabzeichen sind verpflichtet, Schwimmflügel zu tragen und müssen immer von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und über ein Schwimmabzeichen verfügt. Im Schwimmbad, an den gekennzeichneten Schwimmgelegenheiten und bei den verschiedenen Attraktionen sind (Sicherheits-)Hinweise angebracht. Diese Hinweise sind genau einzuhalten.
3.6. Innerhalb des Parks können Sie sich in die Nähe der anwesenden Tiere begeben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Tiere in unerwarteter Weise verhalten können, was bei Ihnen zu Verletzungen oder Sachschäden führen kann. Durch das Betreten des Parks akzeptieren Sie dieses Risiko. Außerdem ist es streng verboten, die Tiere zu füttern. Eine Ausnahme davon gilt während des Tierbesuchs und unter Begleitung.
3.7. Der Ferienpark Dierenbos übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder für Diebstahl, Verlust oder Schäden an Sachen der Besucher, die während bzw. infolge des Aufenthalts im Ferienpark Dierenbos und/oder der Miete bzw. Nutzung der Unterkünfte und/oder anderer Einrichtungen und/oder infolge des Besuchs des Parks entstehen (beispielsweise Verletzungen oder Schäden durch die im Park anwesenden Tiere, durch die Benutzung der im Park vorhandenen Spielgeräte und Attraktionen oder durch das Betreten des Schwimmbads und/oder der gekennzeichneten Schwimmgelegenheiten), außer wenn sie die Folge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Ferienparks Dierenbos (bzw. von dessen Management) oder seiner Mitarbeiter (bzw. eines dieser Mitarbeiter) sind.
3.8. Der Ferienpark Dierenbos übernimmt keine Haftung für Störungen oder für Mängel bei Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden.
3.9 Der Ferienpark Dierenbos haftet in keinem Fall für Folgeschäden, zu denen auch betriebliche Schäden und Einkommensverluste zählen. Weiterhin übernimmt der Ferienpark Dierenbos keinerlei Haftung für Schäden, für die ein Anspruch auf Entschädigung aus einer Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung oder einer anderen Versicherung und/oder Regelung besteht. Soweit sich der Ferienpark Dierenbos nicht auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen berufen kann, gilt die Regelung, dass für Schäden maximal mit dem Betrag gehaftet wird, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung geleistet wird, zuzüglich des Selbstbehalts.

Artikel 4. Bild- und/oder Tonaufnahmen

4.1. Der Ferienpark Dierenbos ist berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Gäste zu erstellen (oder erstellen zu lassen), die sich im Park oder in dessen Umgebung aufhalten. Der Ferienpark Dierenbos und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, beispielsweise für Werbezwecke. Selbstverständlich werden der Ferienpark Dierenbos und die mit ihm verbundenen Unternehmen hierbei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Der Ferienpark Dierenbos und die mit ihm verbundenen Unternehmen schulden für die Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen den hierauf abgebildeten Personen keine Entschädigung. Wenn Sie nicht ins Bild kommen möchten, meiden Sie bitte die Orte, an denen Sie einen Kameramann, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen.
4.2. Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Ferienparks Dierenbos erteilt wurde.

Artikel 5. Unterkünfte und Camping-Stellplätze

5.1. In den Unterkünften darf sich maximal die Anzahl an Gästen aufhalten, die im Prospekt oder auf der Website für die betreffende Unterkunft angegeben ist. Für Camping-Stellplätze gilt eine maximale Belegung mit sechs Personen pro Stellplatz.
5.2. Die Gäste (wozu bei dieser Regelung auch die Tages- und Übernachtungsgäste zählen) haften gesamtschuldnerisch für ein ordnungsgemäßes Verhalten in der und rund um die gemietete Unterkunft und an anderen Orten auf dem Gelände des Ferienparks Dierenbos, ebenso für die Nutzung der Unterkunft und der darin vorhandenen Geräte und Inventargegenstände. Außerdem haften die Gäste stets gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Unterkunft. Etwaige Schäden sind an der Rezeption des Ferienparks Dierenbos sofort zu melden und diesem unverzüglich zu erstatten, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass das Entstehen des Schadens nicht auf sein eigenes Verschulden oder ein Verschulden anderer Gäste zurückzuführen ist.
5.3. Die Unterkünfte und überdachten Einrichtungen des Ferienparks Dierenbos sind rauchfrei und das Rauchen in diesen Bereichen ist strengstens untersagt.
5.4. Beim Camping zu Urlaubszwecken sind im Stellplatztarif enthalten: zwei Personen, die Aufstellung einer Campingeinrichtung (Wohnwagen/Klappanhänger/Zelt), ein kleines Zusatzzelt (max. 5 m²) und ein Auto (falls nach Beurteilung des Dierenbos-Managements möglich). Für weitere Personen müssen Sie einen Personentarif und die Touristensteuer zahlen. Wohnwagen bzw. Wohnmobile mit Doppelachse sind im Park nicht gestattet. Auf jedem Camping-Stellplatz darf nur ein Wohnwagen mit einer Länge von höchstens 7,75 Metern aufgestellt werden. Der Aufbau muss links von der Stellplatznummer erfolgen. Campingeinrichtungen dürfen nur mit der Rückseite in Richtung des Grünstreifens aufgestellt werden. Der Abstand zwischen Grünstreifen und Rückseite der Campingeinrichtung muss 50 cm betragen (mehr oder weniger ist nicht gestattet). Die Abstellung von Gegenständen hinter der Campingeinrichtung ist verboten. Der Durchgang von 50 cm Breite muss jederzeit frei gehalten werden. Der Grünstreifen ist nicht Teil des Stellplatzes und darf deshalb nicht genutzt werden. Die Einrichtung des Stellplatzes muss so erfolgen, dass die benachbarten Plätze mit Auto und Wohnwagen erreichbar bleiben und keine Behinderungen entstehen. Es ist nicht gestattet, Abläufe und Rinnen zu graben. Pro Stellplatz darf ein Vorzelt aufgestellt werden, ggf. mit Vordach. Partyzelte sind zulässig, jedoch nicht in Kombination mit einem Vorzelt mit Vordach.
5.5. An einer gemieteten Unterkunft darf keine (zusätzliche) Campingeinrichtung aufgestellt werden. Die Aufstellung von Festzelten, Barmöbeln, Überdachungen, Spielgeräten, Schwimmbädern u. ä. zur eigenen oder allgemeinen Nutzung ist nicht gestattet.
5.6. Vor der gemieteten Unterkunft darf höchstens ein Auto geparkt werden (falls möglich). Weitere Autos müssen auf dem Parkplatz am Haupteingang geparkt werden. Das Parken auf oder an den Wegen ist nicht gestattet. Außerhalb der ausgewiesenen Flächen geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig und auf Risiko des Fahrzeughalters abgeschleppt. Im Park gilt eine Abschleppregelung. Der Ferienpark Dierenbos haftet nicht für Diebstahl und/oder Beschädigung eines Autos, das auf einem Parkplatz des Ferienparks Dierenbos geparkt wird.
5.7. Anhänger, Boote, Trailer oder dergleichen dürfen nicht auf den Camping-Stellplätzen oder bei den gemieteten Unterkünften geparkt werden.
5.8. Die Schranke funktioniert mit einer Kennzeichenerkennung. Die Schranken schließen sehr schnell. Warten Sie mit der Durchfahrt, bis die Ampel grün zeigt. Bei Verstößen, Fehlverhalten und/oder Zahlungsproblemen wird die Zufahrt zum Gelände mit dem Auto gesperrt.
5.9. Autos sollten im Park möglichst wenig benutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 20 km/h. Nach 24.00 Uhr ist jeder motorisierte Verkehr im Park untersagt. Gäste, die den Park vor 06.00 Uhr verlassen möchten, müssen ihr Auto am Vorabend auf den Parkplätzen vor der Schranke parken.
5.10. Das Fahren mit Motorrädern, Mopeds, Mofas und Motorrollern ist so weit wie möglich einzuschränken. Die Benutzung von Elektro-Tretrollern, Mini-Bikes, Quads, Segways, Golfkarren u. ä. ist auf dem Gelände des Ferienparks Dierenbos nicht gestattet.
5.11. Ohne vorherige Genehmigung des Managements des Ferienparks Dierenbos ist ein Güterverkehr im Park nicht gestattet.
5.12. Für den Fall, dass der Zustand des Geländes nach Auffassung des Managements des Ferienparks Dierenbos nicht für motorisierten Verkehr geeignet ist (beispielsweise bei extrem viel Regen), behält sich dieses vor, jeden motorisierten Verkehr auf dem Gelände zu verbieten.
5.13. Die Benutzung von Audiogeräten ist von 7.30 bis 22.30 Uhr gestattet, sofern dies nach Ansicht des Ferienparks Dierenbos keine Belästigung anderer Personen verursacht. Zwischen 22.30 und 7.30 Uhr herrscht im Park Nachtruhe, damit alle Gäste ungestört schlafen können. Es ist strengstens untersagt, Audiogeräte außerhalb der Unterkunft aufzustellen bzw. ihre Lautstärke so einzustellen, dass andere Gäste des Ferienparks Dierenbos dadurch belästigt werden, was im Ermessen des Ferienparks Dierenbos liegt. Wenn Sie im Falle einer Belästigung die Weisungen der Mitarbeiter nicht befolgen, ist der Ferienpark Dierenbos berechtigt, Sie und jeden anderen Gast unverzüglich aus dem Park zu entfernen, ohne Rückerstattung der Miete oder eines Teils davon und/oder Anspruch auf eine andere Entschädigung.
5.14. In den meisten gemieteten Unterkünften sind Haustiere nicht gestattet. Haustiere sind nur auf den entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen erlaubt (max. zwei Haustiere pro Stellplatz). Haustiere sind stets an der Leine zu führen und müssen außerhalb des Dierenbos-Geländes oder auf der Hundetoilette ausgeführt werden. In den Gastronomiebetrieben, im Schwimmbad und an den Spielteichen sind Haustiere nicht gestattet. Haustiere von Tages- und/oder Übernachtungsgästen sind nicht gestattet.
5.15. Die Sanitärgebäude im Park werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert, was zu Wartezeiten führen kann. Kinder unter neun Jahren dürfen die Sanitärgebäude nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. In der Vor- und Nachsaison können bestimmte Bereiche der Sanitärgebäude geschlossen werden.
5.16. Das zur Verfügung gestellte Wasser ist nur für Haushaltszwecke vorgesehen. Die auf dem Gelände vorhandenen Wasserhähne dienen nur der Trinkwasserversorgung. Es ist verboten, Abwasser in die Grünstreifen zu schütten. Abwasser muss an den dafür vorgesehenen Stellen in den Sanitärgebäuden entsorgt werden. Das Waschen von Autos oder Wohnwagen ist im Park nicht gestattet.
5.17. Die gemieteten Unterkünfte, die Camping-Stellplätze und deren Umgebung sind sauber zu halten. Bäume, Sträucher, Rasenflächen und andere Einrichtungen dürfen nicht beschädigt werden.
5.18. Hausmüll muss in zugebundenen Säcken in die Abfallbehälter auf dem Wertstoffhof am Ausgang des Parks geworfen werden. Dort stehen auch ein Glas- und ein Papiercontainer. Batterien können Sie an der Rezeption abgeben. Wird eine illegale Entsorgung von Abfällen festgestellt, wird Anzeige bei der Polizei erstattet und dem betroffenen Mieter wird der weitere Zutritt zum Park untersagt. Außerdem werden dem betreffenden Gast die für die Beseitigung dieser Abfälle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
5.19. Offenes Feuer, Gartenöfen, Feuertöpfe usw. sind zu jedem Zeitpunkt verboten. Das Grillen auf den Camping-Stellplätzen und an den gemieteten Unterkünften ist gestattet, außer bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Trockenheit, Sturm). Bitte achten Sie dabei auf Sicherheit für sich selbst und für andere Gäste. Sorgen Sie dafür, dass Sie immer einen Eimer mit Wasser in Reichweite haben!
5.20. Es ist nicht gestattet, Leinen zwischen Bäumen oder in Kombination mit Bäumen und/oder der Bepflanzung zu spannen (z. B. zum Trocknen der Wäsche).
5.21. Vor der Abreise muss der Mieter das gesamte Geschirr und Besteck sauber in die dafür vorgesehenen Schränke und Schubladen räumen. Spülmaschinen sind beim Verlassen der Unterkunft sauber und geleert zu hinterlassen.
5.22. Bei nicht ordnungsgemäßem Verlassen der Unterkunft, übermäßiger Verschmutzung und/oder Beschädigung der Unterkunft und/oder der darin befindlichen Gegenstände und/oder Verschmutzung und/oder Beschädigung des Geländes/der Umgebung des Parks stellt der Ferienpark Dierenbos dem Gast den Schaden unverzüglich in Rechnung, der sofort zu begleichen ist.
5.23. Der Gast muss die Unterkunft besenrein hinterlassen (d. h. kein schmutziges Geschirr stehen lassen, Kühlschrank reinigen, Abfallsäcke in die Container werfen).
5.24. Zum Heizen und/oder Kochen ist es streng verboten, andere Brennstoffe als Butan- oder Propangas zu nutzen, das in zugelassenen Tanks und/oder Gasflaschen gelagert ist. Pro Camping-Stellplatz sind maximal zwei Gasflaschen und/oder ein Tank mit insgesamt höchstens 60 Liter Inhalt gestattet.
5.25. Ihre Elektroinstallation auf dem Campinggelände muss den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die max. Entnahme beträgt 6 Amp.
5.26. Technische Störungen können Sie während der Bürozeiten an der Rezeption melden. Außerhalb der Bürozeiten steht der Servicedienst bis spätestens 22.00 Uhr zur Verfügung. Störungen nach 22.00 Uhr werden erst am nächsten Tag nach Öffnung der Rezeption bearbeitet. Für Notfälle gilt eine Ausnahme.
5.27. Das WLAN-Netz im Park kann kostenlos genutzt werden.
5.28. Das Angeln im Fischteich ist gestattet, sofern es keine Belästigung für andere Gäste verursacht. Das Angeln an zwischen den Unterkünften gelegenen Stellen ist nicht gestattet. Ein nationaler Angelschein ist vorgeschrieben.
5.29. Das Benutzen einer Drohne ist im Ferienpark Dierenbos aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre nicht zulässig.
5.30. Es ist verboten, dauerhaft in einer Campingeinrichtung und/oder in gemieteten Unterkünften im Park zu wohnen.

Artikel 6. Reklamationen und zusätzliche Regeln

6.1. Wenn Sie trotz aller Bemühungen der Mitarbeiter des Ferienparks Dierenbos, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, eine Reklamation einreichen möchten, teilen Sie diese bitte der Rezeption mit.
6.2. In allen Fällen, die nicht in den niederländischen RECRON-Geschäftsbedingungen oder in dieser Parkordnung geregelt sind, ist der Ferienpark Dierenbos berechtigt, weitere Regelungen zu erlassen, zu deren Einhaltung alle Gäste verpflichtet sind. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen in den RECRON-Geschäftsbedingungen und dieser Parkordnung ist die Parkordnung maßgeblich.
6.3. Gewerbliche Aktivitäten gleich welcher Art sind im Park nicht gestattet. Die Anbringung von Plakaten und anderen Hinweisen ist nicht gestattet.
6.4. Alle Gäste sind zur Einhaltung der vom Ferienpark Dierenbos erlassenen Parkordnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet. Die Parkordnung ist bei Ankunft auf Anfrage bei der Rezeption erhältlich. Wenn Sie und/oder Ihre Gäste sich auf dem Gelände eines anderen Parks von Libéma aufhalten, gelten dort die Bedingungen des betreffenden Parks. Diese Bedingungen sind kostenlos bei der Rezeption erhältlich.
6.5. Bei einem Verstoß gegen die Parkordnung und/oder bei Nichtbeachtung der Weisungen der Mitarbeiter ist der Ferienpark Dierenbos berechtigt, sich Zugang zu der gemieteten Unterkunft zu verschaffen bzw. Sie und jeden anderen Gast sofort aus dem Park zu verweisen, ohne dass ein Anspruch Rückerstattung der Miete oder eines Teils davon oder auf eine andere Entschädigung entsteht.
6.6. Offensichtliche Druck- und Satzfehler sind für den Ferienpark Dierenbos nicht bindend. Mit dieser Parkordnung verlieren alle bisherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Parkordnung (oder von Teilen davon) lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Parkordnung (oder von Teilen davon) unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder der Parkordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien (und damit auch auf die vorliegende Parkordnung) findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
6.7. Bei begründetem Verdacht, dass der Gast einer Unterkunft gegen das Gesetz und/oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, ist der Ferienpark Dierenbos berechtigt, dem betreffenden Gast den Zugang zum Park und zur Unterkunft ohne Rückerstattung der gezahlten Miete zu verweigern.
6.8. Höhere Gewalt auf Seiten des Ferienparks Dierenbos liegt vor, wenn die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise bzw. vorübergehend durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs des Ferienparks Dierenbos liegen, insbesondere durch Kriegsgefahr, (Mitarbeiter-)Streiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.
6.9. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie im Besitz der für Ihr Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente sind. Der Ferienpark Dierenbos haftet nicht für die Folgen, die sich für Personen ergeben, die nicht über ordnungsgemäße Reisedokumente verfügen.